Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Fotografien im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden und vorliegen.
Der Fotograf ist alleiniger Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Fotografien. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Fotografen darf dieses Nutzungsrecht weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen werden. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung und ist gesondert zu vergüten.
Der Fotograf hat einen Anspruch darauf, bei der Verwendung des Werks als Urheber genannt zu werden www.wagnerphotography.de
Jede Art der Vervielfältigung, Reproduktion, Veränderung, Bearbeitung, öffentlichen Wiedergabe, Umgestaltung zur Reproduktion auf andere Bildträger etc. bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich Schadensersatzanspruch geltend gemacht.
Die Angebote von Wagner Photography sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst duch die schriftliche Auftragsbestätigung oder spätestens durch die Lieferung zustande. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Abweichungen der gelieferten Waren und Leistungen sind zulässig, sofern sie sich im Toleranzrahmen des technischen Standards bewegen oder die Qualität mittlerer Art und Güte des bestellten Produkts erreichen. Soweit Teillieferungen erfolgen, werden Versndkosten nur einmal berechnet.
Der Besteller von Druckserviceleistungen hat die etwa bestehenden Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, eigenständig zu beachten.
Zur Erbringung der Leistungen oder Durchführung der Lieferung ist dem Auftragnehmer eine schriftliche Frist von mindestens 3 Wochen zu setzen. Sollte der Auftragnehmer auch dann die Verpflichtungen nicht erfüllt haben, ist eine Nachfrist von wenigstens 1 Woche als angemessen vereinbart. Der Auftragnehmer haftet bei der Geltendmachung von Ansprüchen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers vorliegt.
Bei Lieferstörungen oder Leistungshindernissen außerhalb des Bereiches des Auftragnehmers (Lieferhindernisse der Hersteller, Handelsembargo, Beförderungshindernisse, Streik etc.) ist dieser berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Während der Zeit solcher Hindernisse kommt der Auftragnehmer nicht in Verzug. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden erstattet.
Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden. Alle Leistungen des Auftragnehmers sind sofort zur Zahlung fällig.
Bestellungen werden vom Auftragnehmer nur erfüllt, wenn keine Zahlungsrückstände vorhanden sind. Zahlungen werden zuerst auf noch offene Forderungen, Zinsen und Kosten verrechnet, in der zeitlichen Reihenfolge der Fälligkeit.
Soweit der Besteller Vollkaufmann ist, gilt die Untersuchungs- und Rügeverpfichtung nach dem Handelsgesetzbuch. Bei anderen Kunden ist die sofortige Untersuchung der Ware vereinbart und es sind etwaige Reklamationen oder Schäden innerhalb von 10 Tagen nach Inempfangnahme der Lieferung schriftlich oder per eMail gegenüber dem Auftragnehmer mitzuteilen. Entscheidend hiebei ist der Eingang des Schreibens. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen die Ansprüche des Kunden auf Nachbesseung, Minderung und Wandelung sowie auf Schadenersatz (Ausschlussfrist). Die gelieferte Ware gilt dann als genehmigt.
Der Besteller ist ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz der Ware.
Die Gewährleistung seitens des Auftragnehmers beschränkt sich auf Ersatzlieferung. Weitergehende Gewährleistungsrechte, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, Nachbesserungsversuche führen innerhalb angemessener Frist nicht zum Erfolg.
Dann ist der Kunde zu Wandelung berechtigt, sofern er dies unter Fristsetzung von mindestens einem Monat schriftlich angekündigt und seine Gewährleistungsrechte im übrigen vertragsgerecht ausgeübt hat.
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehenden Ansprüche vor. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt.
Sollten Sie mit einer Lieferung aus welchem Grund auch immer unzufrieden sein, senden Sie uns bitte eine eMail an wagner.photography@mac.com
Wir benötigen ferner die Auftragsnummer oder Ihren Namen. Antworten Sie am besten einfach auf die Auftragsbestätigung, dann haben wir alle Informationen direkt zur Hand. Beschreiben Sie Fehler so gut wie möglich und schicken bestenfalls ein Foto mit.
Wir werden uns dann sofort um Ihre Probleme kümmern und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte schicken Sie keine Bilder unaufgefordert an uns zurück. Andernfalls müssen Sie die Versandkosten selbst tragen.
Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Eigentum der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller jetzt oder künftig gegen den Kunden zustehenden Ansprüche vor. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt.
Gerichtsstand ist Aachen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Juni 2009